Gesetze
WoEigG § 2 Arten der Begründung
Aktualisiert (Dienstag, 18. März 2008 14:19) Geschrieben von: Administrator Dienstag, 04. März 2008 12:25
Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.



