Sperrmüllbeseitigung

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Die Kosten für die Beseitigung von Spermüll darf der Vermieter auf alle Mieter umlegen, wenn es ihm so gut wie nicht möglich ist, den Verursacher ausfindig zu machen und dann in Anspruch zu nehmen.

Diese Entscheidung traf das Amtsgericht Lichtenberg (Az. 13 C 127/07) . In dem Fall hätte der Vermieter einen unzumutbaren Aufwand gehabt, um den tatsächlichen Verurscher herauszufinden. Deshalb können die Beseitigungskosten für den Sperrmüll im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt werden.