Richtig heizen, richtig lüften
Aktualisiert (Freitag, 14. März 2008 11:06) Geschrieben von: Fr. Selmke Freitag, 14. März 2008 08:16
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Es kommt immer wieder zu Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen. Dabei sind dann Schimmelpilz und schwarze Flecken Mängel der Mietsache, die der Vermieter beseitigen muss und den Mieter zur Mietminderung berechtigt. Außer der Mieter hat die Schäden selbst verursacht, weil er zu wenig geheizt und zu wenig gelüftet hat. Lesen Sie, wie Sie letzteres auf jeden Fall vermeiden können.1. Besonders im Herbst und Frühjahr sollten folgende Temperaturen bei Anwesenheit in der Wohnung eingehalten werden: Im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Küche 20°C, im Bad 21°C, nachts im Schlafzimmer 14°C. Dabei ist folgende Faustregel zu beachten: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.
2. Auch bei Abwesenheit sollte die Heizung tagsüber nie ganz abgestellt werden. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur.
3. Zwischen den unterschiedlich beheizten Räumen sollten die Innentüren tags und nachts geschlossen halten werden.
4. Niemals vom Wohnzimmer das Schlafzimmer mitheizen. Beim "Überschlagen lassen" des nicht geheizten Schlafzimmers kommt feuchte Luft ins Schlafzimmer und diese schlägt dort ihre Feuchtigkeit nieder.
5. Richtig lüften bedeutet: Die Fenster kurzzeitig ganz öffnen, fünf Minuten reichen dabei oft schon aus. (Stoßlüften). Eine längere Kippstellung der Fenster ist wirkungslos und verschwendet nur Heizenergie.
6. Führen Sie morgens in der ganzen Wohnung einen kompletten Luftwechsel durch. Gut ist Durchzug oder machen Sie in jedem Zimmer das Fenster weit auf.
7. Die Mindestzeit für die Lüftung hängt von dem Unterschied der Zimmertemperatur zur Außentemperatur und davon ab, wie viel Wind weht.
8. Auch bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reicht eine Lüftungszeit von 15 Minuten aus.
9. Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.



