Nebenkosten

Mieter im EG zahlen für Aufzugskosten

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Ist es im Mietvertrag vertraglich vereinbart, dass der Mieter des EG die Kosten für den Betrieb des Aufzugs mit zu tragen hat, sind die Kosten von dem Mieter zu tragen, auch wenn kein konkreter Nutzen für den Mieter besteht. Diese vertragliche Vereinbarung stellt nach einer Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs keine unangemessene Benachteiligung des Mieter dar. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2006 - Az. VIII ZR 103/06)