Haftung durch Mieter bei Schlüsselverlust
Aktualisiert (Freitag, 30. Mai 2008 07:20) Geschrieben von: Fr. Selmke Mittwoch, 28. Mai 2008 11:42
Ein Angestellter eines Gewerbeunternehmens hatte Schlüssel zu den Geschäftsräumen in einer Notebooktasche in seinem im öffentlichen Straßenland abgestellten Auto gelassen. Das Auto wurde aufgebrochen und unter anderem diese Tasche nebst Schlüssel gestohlen.
Der Vermieter verlangte Schadenersatz für den Austausch der kompletten Schließanlage und die Neubeschaffung von Schlüsseln für alle Mieter. Das Kammergericht gab der Klage statt.Der Richter beurteilte die Situation so, dass der Gewerbemieter nicht seiner Obhutspflicht nachgekommen. Besonders Schlüssel einer Schließanlage sind sorgsam aufzubewahren. Das Hinterlassen der Schlüssel in einem im öffentlichen Straßenland abgestellten Fahrzeugs stelle einen Verstoß gegen die Obhutspflicht des Mieters dar, denn mit dem Einbruch in einem Pkw müsse stets gerechnet werden. Erschwerend kam noch hinzu, dass der Gewerbemieter Unterlagen seines Unternehmens, aus denen die Geschäftsanschrift ersichtlich war, ebenfalls im Auto gelassen hatte. So kannten die Diebe noch die Anschrift für die die gestohlenen Schlüssel passten. Ein Austausch der Schließanlage wurde somit unumgänglich. (Urteil KG vom 11.02.2008 - 8 U 151/07)



