Farbgestaltung in der Wohnung

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Während der Mietzeit darf der Mieter seine Wohnung so bunt gestalten wie er möchte, urteilte der BGH mit Datum vom 18.06.2008 - Az. VIII ZR 224/07.

Nach dem Urteil sind Klauseln im Mietvertrag unwirksam, die bestimmte Farben vorgeben. Im vorliegenden Fall wurde im Mietvertrag vorgeschrieben, dass "neutrale, deckende, helle Farben" Verwendung finden müssen. Dem Mieter kann aber während der Mietzeit nicht vorgeschrieben werden, wie er seine Wohnung gestaltet und damit sind solche Klauseln unwirksam.