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BGB § 542 Ende des Mietverhältnisses
Aktualisiert (Dienstag, 30. November 1999 00:00) Geschrieben von: Hr. Sivac Mittwoch, 26. März 2008 07:08
(1) Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.(2) Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Zeit, sofern es nicht
1. in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder
2. verlängert wird.



