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BGB § 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Aktualisiert (Dienstag, 30. November 1999 00:00) Geschrieben von: Hr. Sivac Dienstag, 25. März 2008 06:05
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.



