Betriebskosten - Hausmeisterleistungen
Aktualisiert (Freitag, 30. Mai 2008 06:35) Geschrieben von: Fr. Selmke Freitag, 23. Mai 2008 06:49
Hausmeisterleistungen die in den Betriebskosten umgelegt werden, müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs für die Mieter genau nachvollziehbar sein.
In dem Urteil wurde festgehalten, dass die Leistungen des Hausmeisters, die auf die Mieter umgelegt werden, konkret aufgeschlüsselt werden müssen. Da Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten nicht umlagefähig sind, müsse der Mieter genau nachvollziehen können, für welche Arbeiten er bezahlen soll. Ein pauschaler Abzug ist dem Karlsruher Urteil zufolge nicht zulässig. (BGH-Urteil vom 20.02.2008 - Az. VIII ZR 27/07)(dpa)



