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Aufnahme in Mietvertrag oder Untervermietung

Aktualisiert (Dienstag, 30. November 1999 00:00) Geschrieben von: Fr. Selmke Montag, 09. Juni 2008 07:27

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Wer eine Person, die nicht im Mietvertrag steht mit in die Wohnung aufnehmen will, muss hierzu erst einmal den Vermieter befragen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine Untervermietung handelt oder der Lebensgefährte aufgenommen werden soll. Dies ist ganz wichtig, denn die Überlassung der Wohnung an Dritte ohne die Genehmigung durch den Vermieter kann zur Kündigung der Wohnung führen.

Die Erlaubnis ist am besten beim Vermieter schriftlich zu beantragen, indem Name und Anschrift der einziehenden Person, der beabsichtigte Beginn und möglicherweise schon festgelegte Beendigung sowie der Grund der Aufnahme in die Wohnung angegeben werden. Ein Untermietzuschlag kann von dem Vermieter nicht in jedem Fall verlangt werden. Der Vermieter kann allerdings die Genehmigung verweigern, wenn die einziehende Person Anlass zur Ablehnung gibt oder wenn eine Überbelegung der Wohnung damit verbunden ist.