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Ablesung der Heizkostenverteiler

Aktualisiert (Dienstag, 30. November 1999 00:00) Geschrieben von: Fr. Selmke Mittwoch, 28. Mai 2008 13:17

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Für die Durchführung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ist es notwendig, dass der mit der Abrechnung beauftragte Wärmemessdienst in der Wohnung die Heizkostenverteiler ab liest. Für die Ablesung wird ein entsprechender Termin mit den Mietern vereinbart.

 

Hierbei sollte der Termin mit einer Vorlaufzeit von 10 bis 14 Tagen dem Mieter angekündigt werden. Da es nicht immer allen Mietern möglich ist zum gleichen Termin den Zugang zur Wohnung zu gewähren, sollte durch das ablesende Unternehmen im Abstand von ca. 14 Tagen ein weiterer Ausweichtermin bekanntgegeben werden. Der Mieter, dem es nicht möglich ist diese Termine wahrzunehmen sollte sich um einen individuellen Termin bei der Ablesefirma bemühen. Kosten für die Vereinbarung von zweiten oder dritten Ablesetermine fallen in der Regel nur dann für den Mieter an, wenn er die Termine "platzen"  lässt.